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BPatG, 26.01.2004 - 30 W (pat) 181/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03
"Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens …
Auszug aus BPatG, 26.01.2004 - 30 W (pat) 181/02
Von fehlender Unterscheidungskraft ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu Wortmarken auszugehen, wenn einer Marke für die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen ein im Vordergrund stehender beschreibender Sinngehalt zukommt oder es sich um ein Wort handelt, das vom Verkehr stets nur als solches und nicht als herkunftsindividualisierendes Unterscheidungsmittel verstanden wird (vgl zB BGH WRP 2003, 1429, 1430 - Cityservice). - BGH, 19.12.2002 - I ZB 21/00
Buchstabe "Z"; Unterscheidungskraft eines Buchstabens
Auszug aus BPatG, 26.01.2004 - 30 W (pat) 181/02
Diese Grundsätze gelten auch für die Beurteilung von Marken, die aus einzelnen Buchstaben bzw Buchstabenkombinationen bestehen (…vgl BGH aaO - AC; GRUR 2003, 343, 344 - Buchstabe Z). - BGH, 05.07.2001 - I ZB 8/99
AC; Freihaltungsbedürfnis für eine Buchstabenfolge
Auszug aus BPatG, 26.01.2004 - 30 W (pat) 181/02
Die insoweit erforderliche Eignung einer Bezeichnung, zB einer Buchstabenfolge, als Abkürzung stellvertretend für die beschreibende Angabe selbst verwendet zu werden, setzt jedoch voraus, daß die Abkürzung als solche im Verkehr gebräuchlich oder sie aus sich heraus verständlich ist sowie von den beteiligten Verkehrskreisen ohne weiteres der betreffenden Beschaffenheitsangabe gleichgesetzt und insoweit verstanden werden kann (vgl BGH GRUR 2002, 261, 262 - AC;… Ströbele/Hacker, Markengesetz 7. Aufl § 8 Rn 303 mwN). - BPatG, 02.06.1998 - 24 W (pat) 206/96
Markenschutz - Freihaltungsbedürfnis bei Aufnahme einer aus der Verbindung von …
Auszug aus BPatG, 26.01.2004 - 30 W (pat) 181/02
Dabei ist auch zu berücksichtigen, daß Abkürzungen als bloßen sprachlichen Hilfsmitteln nicht dieselbe Bedeutung wie der korrekten vollständigen Wiedergabe des betreffenden Fachausdrucks zukommt (vgl BPatG GRUR 1999, 330, 331 - CT).